Freitag 7. Januar 2005, 10:01 Uhr

Politiker von CSU und FDP gegen Vaterschaftstest-Vorstoß von Zypries

Hamburg (AP) Familien- und Rechtspolitiker von FDP und CSU wehren sich gegen das geplante Verbot heimlicher Vaterschaftstests. «Ein Mann muss klären können, ob er Vater ist», sagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann der «Bild»-Zeitung (Freitagausgabe). «Dieses Recht ausschließlich von der Zustimmung der Frau abhängig zu machen, ist lebensfremd.» Auch Klaus Haupt, Familienexperte der FDP, hält ein Verbot für die falsche Lösung.

«Es liegt nicht im Kindeswohl, wenn ein Vater ständig zweifelt oder gar klagen muss,» zitierte ihn das Blatt. Ein heimlicher Test könne den Klageweg vermeiden und diene damit dem Familienfrieden.

Kritik kommt auch von der Organisation Väteraufbruch e.V. «Das Verbot stellt die Lügen der Mutter unter staatlichen Schutz», sagte Bundesvorstandsmitglied Dietmar Nikolai Webel der Zeitung.

Am Montag hatte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries noch für dieses Jahr einen Gesetzentwurf angekündigt, der heimliche Vaterschaftstests mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt. Bestraft werden sollen demnach Männer, die ohne schriftliche Einwilligung der Frauen genetische Proben ihrer Kinder untersuchen lassen, und Labors, die solche Tests vornehmen

 

MEIN KOMMENTAR:

 

 

Gleiche Rechte für alle, aber gleichere für Frauen

Ein satirischer Kommentar

 

von  © Dr. Karin Jäckel

http://www.karin-jaeckel-autorin.de/offenebriefe/vaterschaftstest.html

8. Januar 2005

 

Vor zwei Jahren lernte ich ein verzweifeltes junges Paar kennen. Sie 21, er 24 Jahre alt. Sie das Kind eines Ehepaares, er das vaterlos aufgewachsene Kind einer allein erziehenden Mutter. Sie aus Hamburg, er aus Bremerhaven, beide Studenten in München. Sie hatten sich im Uni-Chor kennen gelernt und auf den ersten Blick leidenschaftlich verliebt. Als sie kurz darauf schwanger wurde, stand für beide sofort fest: „Wir kriegen unser Kind und wir heiraten!“

Er wollte sie seiner Mutter zuerst vorstellen, danach wollten sie zu ihren Eltern fahren. Beide rechneten damit, dass die Eltern sich vielleicht ein wenig aufregen würden, weil sie die Reihenfolge Studium-Beruf-Job-Ehe-Kind besser gefunden hätten. Aber beide waren zugleich überzeugt, dass nach einem kleinen Sturm im Wasserglas die Freude von Omas und Opa siegen würde. Aber dann kam alles ganz anders.

Als der junge Mann seine Liebste mit Namen und Heimatort vorstellte, bekam seine Mutter einen Migräneanfall und musste sich ins Bett legen. Eine Woche später gestand sie ihm unter Tränen, dass sein Vater auch der Vater seiner Liebsten sei. Sie habe diesem nie etwas von ihrer Schwangerschaft gesagt, da sie immer nur ein Kind, aber keinen Mann und Vater dazu gewollt habe.

Somit war die Liebste des jungen Mannes seine Halbschwester, ihre Liebesbeziehung eine gesetzlich verbotene Inzestbeziehung und das Kind ihrer Liebe das von Gesetzes wegen verbotenermaßen gezeugte Kind von Blutsverwandten. Eine Ehe war folglich gesetzlich verboten und strafbar. Das Kind sollte am besten gar nicht erst zur Welt kommen.

Vollkommen entsetzt und am Boden zerstört, informierte der junge Mann seine Liebste über das Drama. Der von ihr zur Rede gestellte Vater bestätigte die Aussage der Mutter des jungen Mannes, kurzzeitig einmal eine Affäre mit ihr gehabt, aber von einer Schwangerschaft nichts gewusst zu haben. Um Gewissheit zu haben, beantragte der Vater einen gerichtlichen Vaterschaftstest, welcher die Vaterschaft bestätigte. Jetzt erst wurde auch die Mutter der jungen Frau eingeweiht.

Als das Ergebnis des Vaterschaftstests bekannt gegeben wurde, war das junge Paar bereits abgetaucht, ohne eine Adresse zu hinterlassen. Beide hatten ihre Eltern telefonisch gebeten, nicht nach ihnen zu suchen. Und da die Eltern wegen der Strafbarkeit der Beziehung in Sorge um ihre Kinder waren, kamen sie diesem Wunsch nach.

Das junge Paar hatte weder eine Trennung, noch eine Abtreibung über sich gebracht und beschlossen, als unverheiratetes Paar im Ausland zusammen zu bleiben. Aus Angst, eine Blutuntersuchung werde Aufschlüsse über die inzestuöse Entstehung des Kindes geben, vermied die junge Mutter jede gynäkologische Betreuung. Die Behinderung ihres Kindes wurde daher erst bei der Geburt offenbar. Es wurde mit einem offenen Rücken geboren, überlebte jedoch. Der Rücken konnte operativ geschlossen werden. Das Kind ist geistig behindert, wird auch niemals laufen können und im Laufe seines Lebens immer wieder schwere Operationen über sich ergehen lassen müssen. - Weitere Kinder wird das junge Paar nicht miteinander haben, obwohl dies immer ein Herzenswunsch beider war, da der junge Mann sich sterilisieren ließ.

 

Ein tragischer Einzelfall? Nein, aber noch ein eher seltener Fall. Sollte jedoch das Gesetz der Bundesjustizministerin Zypries wahr werden, wird aus diesem Einzelfall wohl bald schon Normalität werden. Vor derartig giftigen Gesetzesblüten feministischer Politik halten sogar Frauen unter den Grünen den Atem an. Und selbst Männer im rot-gelb-schwarzen Elitekader, die doch weiß Gott alle Hände voll mit der großen Politik außerhalb Deutschlands zu tun haben und sich mit Peanuts wie Familiengesetzgebung und Familienpolitik höchstens im Wahlkampf beschäftigen, murren milde: „Mädels, jetzt geht ihr wirklich zu weit.“

 

„Beruhigt euch, Jungs!“, könnte Bundesjustizministerin Zypries dagegen halten. „Was den alten Ägyptern Recht war, wird uns heutigen Deutschen doch wohl billig sein? Oder will jemand ernstlich behaupten, aus den Geschwister-Ehen der ägyptischen Pharaonen seien keine berühmten Leute hervor gegangen?“

 

Überhaupt, - was bedeutet heutzutage schon das Recht von Kindern auf Kenntnis ihrer beiden Elternteile, wenn sowieso seit Jahren alljährlich über hunderttausend weitere und immer mehr Kinder mit nur einem Elternteil aufwachsen und die meisten von ihnen ihren Vater entweder von Anfang an niemals, oder ab der elterlichen Trennung nicht mehr zu Gesicht bekommen?

Schließlich hat uns das Bundesjustizministerium und das Bundesfrauenministerium im Verbund mit regierungsnahen Expertinnen und Experten seit vielen Jahren die Augen dafür geöffnet, dass Väter hauptsächlich als Täter in Erscheinung treten.

„Gewalt ist männlich“, wissen wir jetzt. Und natürlich wissen wir endlich auch, dass schon kleine Jungen „mit Tatwaffe geboren werden“, jedes dritte kleine Mädchen sexuell missbraucht und jede dritte Frau vergewaltigt wird. Natürlich nur von Vätern und anderen männlichen Tätern. Zwar gab es 2004 im Ausland bereits weit über hundert Studien, aus denen hervor geht, dass Frauen kaum weniger brutale oder hinterhältige Gewalt ausüben als „Täter“, ja, dass sogar rund 25 Prozent aller Kindesmissbrauch-Verbrechen durch Kindesmissbraucherinnen ausgeführt werden. Aber wenn die Informationen richtig sind, die in Deutschland verbreitet werden, treffen die ausländischen Studienergebnisse ja wohl nur für das Ausland zu, wo Frauen anscheinend nicht so lieb und gut sind wie in Deutschland.

 

Und auch das Recht der Männer und Väter auf sichere Kenntnis der eigenen Vaterschaft und des eigenen Kindes sollte man nicht so überbewerten. Es ist doch wohl absolut logisch und folgerichtig, wenn Damen wie die Bundesjustizministerin ihr Amt als Frauenrechtschützerin bitterernst nehmen und mit einem modernen Gesetz dafür eintreten, dass nur diejenigen Väter wissen dürfen, dass sie Vater sind, die dies nach reiflicher Überlegung der allzeit guten und liebevollen Mütter auch verdienen.

Ein Typ, der ein Kind nur liebt und nur dann dafür bezahlen will, wenn es von seinem eigenen Blut ist, - so einer ist glasklar ein hemmungsloser Egoist und Narzist. Typisch Mann eben. Oder etwa nicht? So einer verdient es doch absolut nicht, als Vater benannt und offiziell anerkannt und einem Kind zugemutet zu werden. So einem muss man doch das Privileg der Vaterschaft entziehen oder zumindest vorenthalten. Und ganz bestimmt muss man verhindern, dass so einem Kerl bekannt wird, dass er gar nicht der Vater eines Kindes ist, das seine Frau geboren hat. So einer brächte es fertig, sich über das bisschen Seitensprung aufzuregen oder gar abzuhauen und nicht mehr zahlen zu wollen. Und dann? Müsste wieder mal Papa Staat einspringen, der doch sowieso schon kräftig für täglich mehr allein erziehende Mütter und vaterlose Kinder in die leere Staatskasse greifen und zahlen muss.

 

Nein, nein, da hat die Frau Bundesjustizministerin Zypries schon Recht, wenn sie sich vor ihre Geschlechtsgenossinnen stellt und das Recht von Frauen und Müttern auf persönliche Freiheit und Datenschutz gleicher stellt als Recht und Würde von Männer und Vätern. Schließlich sind die Rechte von Frauen und Müttern auf besonderen Schutz durch die  Solidargemeinschaft des Staates ja bereits im Grundgesetz verankert und garantiert. Und müssen es auch sein, wie ich aus dem Bundesfamilienministerium erfuhr, denn „Frauenförderung ist der Entzug von Männerprivilegien“, weshalb auch die „privilegierte“, folglich nicht förderungsbedürftige Volksgruppe der Männer und Väter im Namen des „Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“ bis heute fehlt. Männer seien, wie man mir aus dem Ministerium schrieb, im Begriff „Familie“ enthalten. Das genüge.

 

Außerdem, - was soll das ganze öffentliche Geschwätz über genetisch gesunde Kinder mit sicherem Abstammungsnachweis ihrer beiden Elternteile zur genetisch gesunden Fortpflanzung und dem damit verbundenen Erhalt einer gesunden Zukunft eines leistungsstarken Volkes? Es weiß doch sowieso schon alle Welt, dass Deutschland zu wenig Kinder, zu dumme Kinder, zu faule Kinder, zu fette Kinder, zu schlecht erzogene, zu aggressive und deshalb ab 20 Uhr am besten wegzusperrende, also komplett versagende Kinder hat. Mithin ohnehin längst keine Chance mehr auf eine gesunde Zukunft einer leistungsstarken Gesellschaft und Wirtschaft mit dem Gütesiegel „Made in Germany“ hat. Unter diesem Aspekt sind Kinder und Zukunft in Deutschland doch längst Schnee von gestern.

In einer Gesellschaft ohne Zukunft zählt, was hier und jetzt passiert, und das ist nun mal am liebsten die schönste Sache der Welt in Form von Genuss ohne Reue, sprich Sex ohne Kinder und ohne Buckeln unterm Familienarbeitsjoch. Haben schon Friedrich Engels und Karl Marx, als die roten Vordenker heutiger Polit-Genossen, proklamiert. Die nannten das „industrielle Familie“ und „zum Wohle der Frau“ und meinten damit ungefähr, dass Kinder keine eigenen Eltern sondern lediglich professionell erziehende Bezugspersonen brauchen und gute Eltern für die Bezahlung dieser Profis arbeiten.

 

Offensichtlich finden die paar Hansele, die sich noch zu den Wahlurnen quälen, derartig rote Ideen absolut super. Schließlich wählen sie die Roten mit überwältigender Mehrheit und lieben ihre roten Heldinnen und Helden unter der Reichstagskuppel so sehr, dass alles, was der Herr dort tut, wohlgetan ist. Warum sich also jetzt darüber echauffieren, wenn die rote Frau Bundesministerin nach bestem feministischen Wissen und Gewissen ihren roten Vordenkern folgt und das Recht von Vätern aufs Zahlen fürs Kindeswohl reduziert?

Zahlemann & Söhne könnten ja anders abstimmen und demnächst ihr Kreuzchen dort setzen, wo statt einseitiger Frauenförderung durch Männerprivilegienentzug und Ehe- bzw. Familien-Auflösung noch Wert auf die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter und die echte Gleichrangigkeit beider Elternteile gelegt wird und politisches Programm ist.

 

Wer das nicht will, sollte als Mann das Greinen lassen und sich in Deutschland ein Beispiel an unserem vorbildlichen Bundeskanzler nehmen, welcher kinderlos Karriere machte und erst im hoch gereiften Alter mit seiner Kanzlerin ein kleines, armes Waisenkind aus Russland adoptiert hat und beide deshalb als Eltern ganz sicher dürfen, nicht die leibliche Mutter und nicht der leibliche Vater zu sein. Machte dieses Beispiel Schule, wäre nicht nur jeder Vaterschaftstest überflüssig. Nein, man hätte auch ein gutes Werk an einem verlassenen Kind getan, hätte dem kinderarmen Deutschland einen Teil des bevölkerungspolitisch und wirtschaftlich so dringen benötigten Nachwuchses aus dem Ausland zugeführt und zusätzlich

der Bundesjustizministerin einen Ausweg aus dem Dilemma zwischen Mütterrecht und Vaterpflicht gezeigt. Sie müsste lediglich das Adoptionsgesetz überarbeiten und die vorgeschriebene Altersgrenze für alle bis zum Großvateralter absenken. Der Trend zum testfreien Bestell-Kind käme dann schon von selbst.