Mutter eines Sohnes - Schweigen ist Gewalt
Vor 9 Jahren klingelte das Telefon, aufgeregt sagte mein
Sohn: "Sie ist mit dem Kind weg". Ich war fassungslos, hatte ich doch
tags zuvor noch mit meinem geliebten Enkelkind gesprochen. Ich beschwichtigte
meinen Sohn, da ich den Ernst der Lage zu diesem Zeitpunkt nicht erkannte.
Es kam anders. Nach ein paar Stunden erreichte ihn eine
Nachricht von seiner Frau: "Ich fliege heim". Im nachhinein stellte
es sich heraus, dass dies schon lange geplant war. Innerhalb kürzester Zeit
folgte ein Schreiben des Anwaltes mit einer hohen Unterhaltsforderung.
Zeitgleich war von diesem der Antrag auf das alleinige Sorgerecht gestellt
worden, das ihr auch sofort vom Gericht zugesprochen wurde. Grund: große
Entfernung der beiden Wohnorte.
So wurde ohne Anhörung seitens des Gerichtes meinem Sohn
seine Rechte als Vater genommen. Mein Sohn kämpfte um das gemeinsame Sorgerecht
bis zum OLG mit dem Ergebnis einer Ablehnung. Grund: Fehlende Kommunikation der
Elternteile.
Obwohl mein Enkelkind nach der Trennung ganz in der Nähe
wohnte, konnte ich nicht mit ihm sprechen. Seine Mutter verhinderte dies. Mein
Enkelkind winkte mir nur immer heimlich zu. Die Mutter erklärte mir, dass mein
Enkelkind nicht mehr zu meiner Familie gehöre. Weiterhin sagte sie, dass sie
dafür sorgt, dass jeglicher Kontakt unterbunden wird. jegliche Versuche
Gespräche zu führen schlugen fehl.
Ich wandte mich an das Jugendamt. Die Antwort war, wenn die
Mutter nicht will, kann man nichts machen, Großeltern haben keine Rechte. Bei
einer passenden Gelegenheit sprach ich mein Enkelkind an, worauf ich sofort ein
Schreiben des Anwaltes bekam, ich dürfte mein Enkelkind nicht belästigen und er
drohte mit einer Strafanzeige.
Darauf wandte ich mich an das Familiengericht. Das sprach
mir in Stunden gerechnet noch nicht einmal einen Tag im Jahr zu! Dieser
Beschluss wurde nur anfangs
eingehalten. Danach gab es keine eigenen Besuchskontakte mehr. Nur durch meinen
Sohn konnte ich noch mein Enkelkind sehen. Ich wollte meinem Sohn seine knappe
Zeit des Umganges nicht stehlen und hielt mich aus diesem Grunde zurück. Das
Verhalten meines Enkelkindes schwankte mir gegenüber zwischen viel Fröhlichkeit
und auch Traurigkeit. So sagte er:
" Mama hat gesagt, ich darf dir kein Küsschen geben". Das ist eins
von den vielen Verboten, die jedes Mal auf den Weg mitgegeben wurden. Auch hat
mein Enkelkind alles "vergessen", was er z. B. in seiner Freizeit
macht. Meine Post kommt nicht an, Geschenke bleiben zurück. Auf der Straße geht
mein Enkelkind an mir vorbei, ohne zu grüßen, oder versteckt sich.
Zu seinem Geburtstag
konnte bisher niemand gratulieren, weder mein Sohn noch ein anderer aus unserer
Familie. Mein Sohn/sein Vater kämpft für sein Kind, mit dem Ergebnis der
Demütigung und Entmündigung. Es ist für
mich unbegreiflich, wie mit meinem Sohn als Vater umgegangen wird und damit
auch mit meinem Enkelkind und mir. Ich hätte vorher niemals geglaubt, dass
dieses herzlose Schweigen über Jahre anhält.
Die Kinder werden nicht gefragt. Es geht nicht um das Wohl
der Kinder, sondern um die Befindlichkeiten der Mutter. Die Eltern sollten aber
Achtung und Respekt vor ihren Kindern haben, diese sind doch das Wichtigste.
Sie sind verantwortlich für das seelische
Wohlbefinden ihrer Kinder und diese Verantwortung kann ihnen kein
Gericht, keine Behörde nehmen. Im Interesse und zum Wohl der Kinder müssen mit
allen Beteiligten vernünftige Lösungen erarbeitet werden.
Dann geht es den Kindern besser, es gibt keine entsorgten
Elternteile und Großeltern.
Mein Fall ist kein Einzelfall, es gibt unzählige davon.
November 2007
Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt
Wie
meinen Enkeln das Lachen genommen wurde - Die Instanz und die tanzenden
Marionetten
Mehrmals hatte ich
schon versucht diesen Brief zu schreiben, jedes Mal erfolglos, da ich mir wohl
zu viel Gedanken machte und alles hineinpacken wollte, was dazu geführt hat.
Ich frage mich als Bürger dieses Staates, zählt bei uns noch das Grundgesetz?
Anscheinend nicht.
Wie meinem Sohn durch
ein Gesetz verboten wird, sich an der Erziehung seiner Kinder zu beteiligen,
wurde mir erst bewusst, als ich davon betroffen war und wohin es führt, wenn,
in diesem Fall, der Macht des alleinigen Sorgerechts der Mutter keine Grenzen
gesetzt werden.
Ganz kurz zur Info:
Mein Sohn ist Vater von nichtehelichen Kindern und hat kein Sorgerecht aus
gesetzlichen Gründen. Die Möglichkeit zum gemeinsamen Sorgerecht für
nichteheliche Kinder gibt es erst seit dem 1.7.1998, aber nur mit der
Zustimmung der Mutter.
Anfangs war mein
Sohn der Meinung, dass seine Liebe allein die seltsamen Verhaltensweisen der
Mutter ändern würde und er wurde zur Marionette, während und auch nach der
Beziehung, um seine Expartnerin bloß nicht zu verärgern. Solange, bis er die
Auswirkungen auf seine Kinder bemerkte.
Es kam zu mehreren
körperlichen Gewalttätigkeiten der Expartnerin gegenüber meinem Sohn, der bei
ihrer letzten Gewaltattacke leider zurückschlug. Die Mutter wandte auch
körperliche Gewalt gegen die Kinder an. Ihre psychische Gewalt wurde mit
Selbstmorddrohungen und Selbstverletzungen untermauert. Niemand, der das nicht
erlebt hat, kann sich die Auswirkungen auf die gesamte Familie vorstellen. Über
Jahre hinweg.
Alle Vorfälle wurde den zuständigen Behörden mitgeteilt, da er sich von dort die Hilfe für seine Kinder erhoffte. Fehlanzeige. Die Verhaltensauffälligkeiten, die sich in Gefühlsausbrüchen, Gewalt, Sucht, Angstzuständen etc. zeigten, wurden nicht nur von unserer Familie bemerkt. Ebenso Kinderarzt, Lehrer und andere meldete dies auch der Behörde. Fakt: Die Kompetenz der Meldenden wurde in Frage gestellt. Unser ursprüngliches Vertrauen in eine, wie man als Bürger annimmt, qualifizierte Behörde wurde restlos zerstört.
„Oma, warum ist die
Mama so“, diese Frage konnte ich meinen Enkeln auch nicht beantworten. Die
Kindesmutter lehnt seit frühester Jugend, jede Hilfe und Therapie ab.
Fazit: Die
Auswirkungen sind bei den Enkeln sichtbar.
Es ist nicht das
Verschulden der Mutter meiner Enkelkinder, da sie selbst nicht in der Lage ist
ihr Handeln zu reflektieren, sondern all der Verantwortlichen, die dieses
Verhalten und Handeln durch ihre
Unwissenheit und mangelnde Motivation ermöglicht haben! Nicht nur meine Enkel, sondern auch alle
Verantwortlichen wurden instrumentalisiert, denn sie ist die Instanz!
Das ist das Problem
in unserer Gesellschaft mit den staatlichen Mitarbeitern, sie werden nicht, wie
jeder andere Bürger, auch wenn er dabei bettelarm wird, zur Haftung
herangezogen für Fehler. Die Auswirkungen ihrer Entscheidungen unterliegen
keiner Kontrolle. Diese Gewissheit wird darum für einige zum Freifahrtschein
für schlechte Arbeit, die immer noch der Steuerzahler zahlt. Es gibt keinen
Anreiz für gute Leistung. Fortbildung ist keine Pflicht.
Deshalb ist leider
noch einigen Kindern in ähnlicher Situation dieser Weg vorbestimmt, solange
sich daran nichts ändert! Ändern können wir das alle, ohne Ausnahme, im
Interesse der Kinder!
November 2007
Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt
Mutter eines
Sohnes
Mit der Geburt
meines Sohnes vor 39 Jahren war ich glücklich und zufrieden. Es war ein
Wunschkind, und sogar ein Junge. So verlief mein Familienleben zufrieden und
harmonisch. Mein Sohn heiratete und bekam zwei Kinder. Wie stolz war ich mit
meinen Enkelkindern. Wir hatten eine Herzensbindung.
Als die Ehe meines
Sohnes nicht mehr funktionierte und in die Brüche ging, hat sich mein Leben von
heute auf morgen verändert. Dass ich als Mutter eines Sohnes einmal derartig
gedemütigt und diskriminiert würde, hätte ich nicht mal in meinen kühnsten
Träumen gedacht. Es sollte alles viel schlimmer kommen. Ich hatte das Gefühl
einen Unmenschen geboren zu haben.
Meine
Schwiegertochter ist mit den Kindern zu ihrem neuen Partner gezogen. Schnell
kam der Umgangsboykott. Mein Sohn beantragte Umgang beim Familiengericht. Als
die Schwiegertochter merkte, dass es doch nicht so einfach ist, ihm seine
Kinder zu entfremden, zauberte sie den sexuellen Missbrauch aus dem Hut. Ich
habe nichts mehr verstanden! Für mich brach eine Welt zusammen.
In dieser
Ausnahmesituation war es für mich als Mutter klar, meinen Sohn zu
unterstützen und beizustehen. Jedoch holte mich schnell die Realität ein. Mein
Mann und ich hatten mit dem Familienrichter ein persönliches Gespräch. Der
Richter sagte zu uns „ihr Sohn benötigt jetzt ihre Unterstützung und Beistand“
(wurde er vorverurteilt)? Wie erbärmlich habe ich mich da gefühlt!
Ein vom Richter
beauftragter Professor für forensische Psychologie erstellte ein
Sachverständigengutachten. Schnell stellte er fest, dass es KEINEN sexuellen
Missbrauch gegeben hatte.
Postwendend kam die
nächste Perfidität. Meine Schwiegertochter fühlte sich vor Gericht durch meine
Anwesenheit bedroht (ich begleitete meinen Sohn zu den Gerichtsterminen).
Irgendwie brachte sie den Familienrichter dazu, mir durch die Anwältin meines
Sohnes mitzuteilen, die Hilfe für meinen Sohn durch meine Begleitung doch bitte
einzustellen. Wie sollte ich das Verstehen, erst die Unterstützung und nun das
alleine lassen?
Ich wurde durch den
Richter dermaßen diskriminiert, da meinem Sohn jeglicher familiäre
Beistand untersagt wurde, während die Familie der Kindesmutter und auch des
neuen Partners präsent sein durften. Jetzt hatte ich den Glauben an die
Gerechtigkeit verloren. Die Diskriminierung erlebte ich auch beim Jugendamt,
Kinderschutzbund und den Behörden. Ich war stigmatisiert solch einen Sohn zu
haben.
Diese Erlebnisse
sind Ansporn für mich, dafür zu kämpfen, dass diese Rechtsbeugung
und Menschenrechtsverletzungen im Familienrecht beendet werden. Mit der
Anwendung der Cochemer Praxis wäre meinen Enkelkindern, meinem Sohn und seinen
Eltern viel Leid erspart worden.
Bis heute haben ich
und die Familie keinen Umgang mit den Enkelkindern und das nur, weil die
Kindesmutter es nicht will. Zitat der Kindesmutter: "Ich stehe nicht zur
Verfügung. Die Kinder haben eine neue Familie und da stört ihr nur".
November 2007
Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt
Das Schicksal einer Großmutter in Deutschland nach Trennung und Scheidung ihres Sohnes und Enkelkindes
Ich bin Mutter eines
44-jährigen Sohnes, der im Jahr 2000 geschieden wurde und Großmutter eines
heute 12 –jährigen Enkelkindes.
Die Ungerechtigkeit
im deutschen Familienrecht nach Trennung/Scheidung für Väter/Mütter (90% sind
die Väter betroffen) und deren Familien suchen ihresgleichen. Meine Geschichte
ist kein Einzelfall. Hunderttausende deutsche Bürger sind von der
Ungerechtigkeit des Familien/Scheidungsrechts betroffen.
Der Staat schaut zu.
Ich habe meinen
Enkel bereits sechs Wochen nach der Geburt betreut, weil die Mutter ihre Arbeit
wieder aufnehmen wollte. Gerne habe ich dies getan, da ich bereits zu dieser
Zeit im Ruhestand war. Die Eltern konnten sich auch sicher sein, dass ihr Kind
bei der Oma in bester Obhut war. Erst waren es nur ein paar Stunden, dann ein
halber Tag und als der Enkel 15 Monate alt war, betreute ich ihn dann
ganztägig. Auch während der Freizeitaktivitäten seiner Mutter - dies geschah 3x
wöchentlich abends - war er bei mir. Des Öfteren schlief er dann auch nachts
bei mir. Dies wurde selbstverständlich von den Eltern gewollt und toleriert.
Dadurch entstand schon sehr früh ein liebevolles sehr inniges Verhältnis
zwischen meinem Enkelkind und mir. Fünf Jahre ging alles bestens, dann wollte
unsere Exschwiegertochter von heut auf morgen die Trennung von meinem Sohn.
Zu keiner Zeit gab
sie meinem Sohn nur einen Hauch von einer Chance zu einer Aussprache. Obwohl
mein Sohn sie fragte, ob ein anderer Mann dahinter stecken würde, verneinte sie
dies mit der Aussage, dass sie viel zu früh geheiratet hätte und sich selbst
verwirklichen wollte. Weiter sagte sie, dass sie und mein Sohn gute Freunde
bleiben sollten. Ich war umso mehr geschockt und fassungslos, als ich erfuhr,
dass meine Schwiegertochter meinen Sohn schon ein halbes Jahr während der Ehe
betrogen hatte.
Genau 4 Wochen nach
Bekanntgabe der Trennung zog die Schwiegertochter aus der ehelichen Wohnung
aus. Alles war von langer Hand geplant, denn sie präsentierte meinem Sohn
bereits am Tag der Trennung eine neue Wohnung in unserem Ort. Auf Nachfrage
meinerseits, ob sie ihr Kind mitnehmen würde, sagte sie zu mir, dass sie ihm
nicht schaden wolle und ihn deshalb beim Vater lassen würde. Ich sollte ihn wie
bisher betreuen und sie würde ihn besuchen und mit ihm spielen. Ferner mit ihm
und uns allen seinen Geburtstag feiern, Weihnachtsplätzchen mit ihm backen usw.
usw. Ich war irgendwie fassungslos, aber irgendwie beruhigt, dass er in seiner
gewohnten Umgebung bleiben konnte. Dass mir durch das Lügengerede meiner
Schwiegertochter nur Sand in die Augen gestreut wurde, sah ich zu diesem
Zeitpunkt natürlich nicht. Ich glaubte noch an das Gute im Menschen.
Ich wurde sehr bald
eines Besseren belehrt. Mein Sohn lies seine Frau trotz des großen Trennungsschmerzes
gewähren, als diese fast den gesamten Hausrat einpackte, auch Gegenstände, die
unser Sohn bereits vor der Ehe besaß, wurden einfach ohne zu fragen,
mitgenommen. Auch vor meinem Eigentum wurde nicht Halt gemacht und es wanderte
ebenfalls in die Umzugskisten. Das Fehlen der Gegenstände merkte ich erst, als
ich die Sachen benötigte.
Am Tage des Auszugs
fuhr ein junger Mann das Umzugsauto meiner Schwiegertochter. Sie stellte ihn
mir als Bekannten vor. Tags darauf fuhr mein Sohn in einen nahe gelegenen Park,
um sich ein wenig anzulenken. Dort begegnete er seiner Frau und dem jungen
Mann, der am Vortag das Umzugsauto fuhr, händchenhaltend und küssend. Das war
ein großer Schock für meinen Sohn, da seine Frau ihm und mir doch geschworen
hatte, keine andere Beziehung zu haben.
Jetzt war der
Trennungsgrund bekannt und meine Schwiegertochter meinte, da sie ihr Ehemann
nun mit ihrem neuen Partner gesehen hätte, könnte sie es nicht mehr leugnen.
Mein Sohn wurde krank an Leib und Seele und verlor dadurch fast seinen Job. Zu
dieser Zeit war ich Seelentröster meines Sohnes, meines Mannes und natürlich
meines Enkelkindes. Ich ging durch die Hölle. Meine Schwiegertochter kehrte nun
alles, was in ihrer Ehe positiv war, ins Negative und verbreitete Lügen über
uns, sie zerstörte unseren bis dahin sehr guten Leumund. Man glaubt gar nicht
wie viele Menschen ohne Hintergrundwissen jemanden nur auf Verdacht
verurteilen. Ich war fast am Ende meiner Kräfte, denn so viel Niedertracht
hätte ich meiner Schwiegertochter niemals zugetraut.
Ich betreute
weiterhin mein Enkelkind und versuchte ihm eine gute Omi zu sein. Nach den
Kindergartenferien wollte er plötzlich nicht mehr in den Kindergarten. Ich saß
dort tagelang an dem kleinen Tischchen, weil er weinte und mit mir wieder nach
Hause wollte. Mein geliebtes Enkelkind spürte, dass etwas in seinem bis dahin
behüteten Leben aus den Fugen geraten war.
An einem Freitag
rief meine Schwiegertochter bei meinem Sohn an, um ihm zu sagen, dass sie ihr
Kind von Freitagnachmittag bis Samstagmorgen gegen 11.00 Uhr zu sich nehmen
wollte.
Sie holte ihn ab und
dieser schrie so sehr, dass er sich erbrach, denn er wollte nicht mit seiner
Mutter gehen, die ihn bis zu diesem Zeitpunkt nicht ein einziges Mal besucht
hatte. Mir brach es fast das Herz, als ich sah, wie mein Enkel leiden musste.
Ich versuchte, meine Schwiegertochter zur Vernunft zu bringen, indem ich ihr
vorschlug, dass sie ihr Kind doch behutsam auf die für ihn neue Situation
vorbereiten sollte. Sie schrie mich und ihr Kind nur an und zerrte ihn in ihr
Auto um loszufahren.
Als die vereinbarte
Zeit am Samstag 11.00 Uhr bereits um 2 Stunden überschritten war, rief mein
Sohn voller Sorge bei seiner Frau an, um anzufragen, wann sein Kind von ihr
zurückgebracht würde. Diese antwortete ihm in unverschämter Art, dass er
überhaupt nicht mehr zu ihm käme, sie hätte tags zuvor die alleinige Sorge
beantragt. Mein Sohn war über ihre Aussage tiefst erschüttert und rief sofort
das Jugendamt an. Hier war nur der telefonische Anrufbeantworter. Mein Sohn und
mein Mann fuhren daraufhin zur Wohnung unserer Schwiegertochter, um mit ihr zu
reden. Als sie die Haustür aufmachte, sprang mein Enkel zu seinem Vater und
weinte bitterlich und bat ihn, er solle ihn schnellstens nach Hause bringen.
Mein Sohn schaltete sogar die Polizei ein, die sich neutral verhielt und meinem
Sohn riet, am Montag einen Anwalt aufzusuchen. Dies tat er dann auch und musste
bei der ersten Anhörung vor dem Familiengericht erfahren, dass ein Vater und
dessen Familie in Deutschland nach Trennung und Scheidung keine Chance hat,
dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für sein Kind bzw. Kinder zu bekommen. Wenn
dann noch ein Familienrichter den Vorsitz hat, der wie bei unserem Sohn
Mutterbonus vergibt, selbst weder Vater noch Großvater ist, dann wehe dem
betroffenen Vater, seiner Familie und seinem Kind.
Nach der zweiten
Anhörung hatte sich der Richter bereits „sein Bild“ gemacht. Es wurden weder
Zeugen gehört, noch wurde ein kinderpsychologisches Gutachten angefordert, dass
bestimmt gezeigt hätte, wie mein Enkel seinen Vater und dessen Familie für eine
gesunde Entwicklung benötigt.
Ich wurde in den
Schriftsätzen meiner Schwiegertochter als „sehr kranke Frau“ beschrieben, die
niemals Betreuungsdienste an ihrem Enkel erbracht haben könnte. Es wäre ständig
der Arzt zu mir gerufen worden. Auch das Attest meiner Hausärztin, dass das
Gegenteil aussagte, wurde nicht zugelassen. Geglaubt wurde aber die Lügen
meiner Schwiegertochter, die diese zum Teil noch eidesstattlich erklärte.
So wurde die
alleinige Sorge meiner Schwiegertochter erteilt. Als Grund stand dort u.a. zu
lesen, dass die Eltern durchaus in der Lage seien, die gemeinsame elterliche
Sorge nach Trennung und Scheidung auszuüben, dass aber der Kindesvater –
möglicherweise wegen starker beruflicher Inanspruchnahme – derzeit nicht in der
Lage ist, seine eigenen Entscheidungen und Vorstellungen einzubringen, sondern
das er in wesentlichen Punkten der Ausübung der elterlichen Sorge den Wünschen
und Vorstellungen „seiner Eltern“ folgt, und das sieht das deutsche
Familienrecht nach Trennung und Scheidung nicht vor.
Über diese Aussage
fehlten mir einfach die Worte. Ich fühlte mich verletzt, missverstanden und
natürlich ohnmächtig. Und das Urteil geschieht dann auch noch „im Namen des
Volkes“. Diese Aussage empfinde ich als Hohn.
Obwohl unser Sohn
ein gesetzliches und gerichtlich gebilligtes Umgangsrecht hat, hält sich die
Exschwiegertochter nicht daran und es geschieht ihr nichts. Nach Erteilung der
alleinigen Sorge an die Mutter, wurde mein Enkel sofort aus dem ihm vertrauten
Kindergarten gerissen. Ich durfte nicht mehr zu den Kindergartenfesten. Durch
Fax wurde mir mitgeteilt, dass ich alle Aktivitäten meines Enkels, sei es im
Verein oder anderswo, fern bleiben soll, da dies nur der Familie mütterlicherseits
vorbehalten ist.
Bei der Einschulung
des Enkels wurde mir per E-Mail mitgeteilt, dass ich unerwünscht wäre. Durch
die Ortszeitung erfuhr ich, dass mein Enkel zur Erstkommunion geht. Da mein
Sohn und seine Exfrau evangelisch geheiratet hatten, wurde mein Enkel auch
evangelisch getauft. Ich konnte es daher nicht glauben was ich las. Durch
Bekannte erfuhr ich dann, dass mein Enkel jetzt katholisch ist. Der Vater wurde
darüber nicht informiert. Ich stahl mich am Weißen Sonntag in die Kirche, um
meinen Enkel bei der Erstkommunion zu sehen.
Obwohl der gleiche
Richter, der meinen Sohn die gemeinsame Sorge aberkannte, im späteren
Umgangsverfahren feststellte, dass eine starke Vater-Sohn-Beziehung besteht,
hat mein Enkel nur 14-tägigen Umgang mit seinem Vater. Die vom Gericht
gebilligte Ferienregelung wird ständig willkürlich vom meiner
Exschwiegertochter gekürzt oder findet gar nicht statt. Telefonieren mit dem
Vater oder mit mir ist meinem Enkel bei Strafe untersagt. Ferner darf er weder
zu meinem Bruder und dessen Frau zur Geburtstagsfeier, obwohl das ebenfalls
richterlich gebilligt ist. Auch telefonisch gratulieren ist verboten. Und das
alles unter dem Deckmantel „Kindeswohl“. Bei allen Schikanen einer „allein
sorgeberechtigten“ Mutter ist man als Großmutter und Mutter nur noch unendlich
traurig und fassungslos, dass der Gesetzgeber so viel Leid in den Familien
zulässt.
In Deutschland ist
es auch möglich, dass eine Frau die Familie zerstört (z.B. durch fremd gehen),
vor Gericht lügt, diese Lügen noch an Eides statt erklärt und trotzdem die
hundertprozentige Gewinnerin ist. Sie bekommt für das/die Kind/er vor- und
nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt, Kindergeld und jeglichen Bonus einer
allein erziehenden Mutter. Ob dies der Vater will oder nicht, interessiert
niemanden. Er wird entsorgt wie Müll und hat keinerlei Rechte an seinem
Nachwuchs, denn der alleinerziehende Elternteil hat das Sagen. Der Vater darf
nur zahlen und das zu 100%.
Ist dieses Gesetz
gerecht und zeitgemäß?
Der deutsche Staat
schaut zu, wie drei Generationen, nämlich die unserer Kinder, Enkelkinder und
die der Großeltern zerstört werden. Ich empfinde die Arroganz der zuständigen
Politiker unerträglich, menschenverachtend und menschenrechtsverletzend.
November 2007
Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt
Wo versteckt sich
die Gleichberechtigung der Großeltern?
Die Familie, der
Hort der Geborgenheit unserer Enkelkinder, wird sehr oft zerstört durch
Trennung und Scheidung der Eltern. Bist du Großmutter mütterlicherseits – wirst
du mit dem Konflikt der Umgangsvereitelung weniger konfrontiert. Meist bleibt
dir der Umgang mit den Enkeln auch nach Trennung und Scheidung erhalten.
Bist du Großeltern
väterlicherseits, geschieht es hunderttausendfach in Deutschland, dass du
keinen Kontakt mehr zu deinen Enkeln haben wirst. Oftmals verkraften Großeltern
die Situation der Trennung von den geliebten Enkeln nicht.
Ich bin Mutter eines
Sohnes und erfahre bereits seit 7 Jahren die totale Amputation meiner sehr
geliebten Enkelkinder - bereits länger als der zweite Weltkrieg dauerte. Selbst
dem Papa - meinem Sohn - wird der Umgang mit seinen Kindern verwehrt. Alle
Bemühungen auf privater Ebene mit der Mutter der Enkelkinder hatten keinen
Erfolg. Jugendamt und Familienrichter versteckten sich in unserem Fall unter
dem Deckmantel: Vater zahlt und Mutter versorgt die Kinder, alles o.k. Kein Telefonat mit den Kindern, Briefe
werden nicht beantwortet, weil die Kinder sie wahrscheinlich nicht erhalten.
Wir sind, und das ist Sinn und Zweck, lebendig begraben.
7 Jahre Einsatz um
Kontakt mit den Enkelkindern, 3 volle Ordner Korrespondenz mit Behörden,
Jugendämter, Oberbürgermeisterin, Bürgerbeauftragter, Politiker.
Ein Beispiel, was
ein Elternteil (Mutter) sich in Deutschland erlauben kann: Unser Enkelkind ging
im April 2006 zur Erstkommunion. Unser und des Papas Wunsch, geäußert in einer
höflichen Bitte an die Mutter, das Enkelkind in den Gottesdienst zu begleiten
oder eine Möglichkeit zur Gratulation und Geschenküberreichung vorzuschlagen,
wurde von der Mutter - mit schriftlicher Unterstützung des Jugendamtes - abgelehnt. Ein Geschenk könnten wir beim
Jugendamt abgeben.
Dank der Hilfe des
Herrn Pfarrers waren der Papa und wir Großeltern im Festgottesdienst der
Erstkommunikanten und durften sogar einen wunderschönen Platz in der Kirche
einnehmen, ganz nahe bei den Kommunionkindern. Nach dem Festgottesdienst und
feierlichen Auszug aus der Kirche verweilten die Kinder mit ihren Familien bei
herrlichem Wetter auf dem Kirchplatz und wurden gratuliert. Unser Enkelkind
wurde sofort weggebracht, so dass der Papa und wir Großeltern keine Gelegenheit
zur Gratulation hatten. Der Papa sah am Nachmittag vor der Dankandacht die
Gelegenheit - die Kinder kamen zu einem Gruppenbild zusammen - seinem Kind zu
gratulieren, wurde jedoch von der Familie seiner Exfrau daran gehindert und
tätlich angegriffen. Vor den Augen seines Kindes.
Ein vereinbartes
Gespräch mit dem Herrn Pfarrer nach der Andacht ergab, der er Order von der
Mutter hatte, vom Papa und von uns Großeltern kein Geschenk für unser Enkelkind
anzunehmen. Weiter hatte er Order von der Mutter erhalten: Wenn unser zweites
Enkelkind und bald 7 Jahre alt, getauft wird und „einer von denen“ (Vater oder
Großeltern) sind anwesend, wird nicht getauft. Die Taufe war zu dieser Zeit im
Pfarrbüro terminlich angemeldet (ist bis heute nicht getauft).
Im Juli 2006 hatten
wir Großeltern eine Anhörung vor dem Familienrichter beim Amtsgericht wegen
Antrag auf Besuchsrecht für unsere Enkelkinder. Ergebnis: Ablehnung
Unsere
Ex-Schwiegertochter nahm bald Stellung zum Weißen Sonntag 2006 und ihre
Anschuldigungen uns gegenüber waren erheblich. Unser Enkelkind hätte am Tag
ihrer Erstkommunion weder von uns Großeltern noch von dem Vater eine
Gratulationskarte erhalten, geschweige denn ein Geschenk. Da bleibt einem die
Sprache weg und man denkt, man sitze im verkehrten Zug. Weiter argumentierte
sie, dass ihr Exmann, der Vater der Kinder, sein Besuchsrecht nicht wahrnimmt.
Unsere Ex-Schwiegertochter scheute sich nicht, diese Boshaftigkeit in die Ohren
des Herrn Jugendamt-Dezernenten und des Herrn Familienrichters zu sprechen.
Diese Herren zeigten durch ein Kopfnicken ihre Sympathie und Solidarität mit
der Anklagenden.
„Noch nicht einmal
eine Gratulationskarte, geschweige ein Geschenk vom Vater und den Großeltern“
zur Erstkommunion. Mit dem Geschenk für sein Kind in der Hand (ein silbernes
Armband) wurde der Papa im Beisein seiner „Ex“ und Mutter seiner Kinder
abgedrängt und angegriffen, als er seinem Kind gratulieren wollte.
Das Jugendamt und
auch die Oberbürgermeisterin wissen davon. Das Jugendamt bereits schon früher.
Trotz allem nimmt das Jugendamt bei der Anhörung bezüglich des Besuchsrechtes
für uns Großeltern vor dem Familiengericht die Anschuldigungen der Mutter gegen
uns kopfnickend zur Kenntnis.
„Weil du arm bist,
musst du früher sterben“, sagt ein Sprichwort. „Weil du Mutter eines Sohnes
bist, kriegst du deine Enkelkinder bei Trennung oder Scheidung nicht mehr zu
sehen“, ist in Deutschland sehr oft die Tatsache.
Einem Vater, der 7
Jahre kämpft und durchhält, um seine Kinder zu sehen, müsste das
Bundesverdienstkreuz verliehen werden. Mit Lügen, Intrigen, Verleumdungen und
Falschaussagen fertig zu werden, bedarf Nervenstärke, die oftmals nicht mehr
vorhanden ist.
November 2007
Verfasserin ist der Bundesinitiative Grosseltern bekannt