Pressetext zum Buch
Quelle: Autorin Dr. Karin Jäckel

 

„Nicht ohne meine Kinder – Eine Mutter kämpft gegen das Jugendamt“

Karin Jäckel und Joumana Gebara, Verlag Lübbe, Februar 2006

 

Joumana Gebara ist die Tochter einer italienisch-französischen Mutter und eines libanesischen Vaters sowie geschiedene, allein erziehende deutsche Staatsbürgerin mit drei Kindern, einer Tochter und zwei Söhnen. Als sie nach Abschluss ihres BWL-Studiums in Deutschland arbeitslos wird, finanziert ihr das deutsche Arbeitsamt im Rahmen der europäischen Vereinbarung zur freien Arbeitsplatz- und Wohnsitzwahl in Europa eine Arbeitsplatzsuche in Italien. Diese Arbeitsplatzsuche ist erfolgreich. Joumana Gebara erhält einen festen Arbeitsvertrag bei einer renommierten Firma in Bozen.

Da Joumana Gebara alleinerziehend ist und zwei ihrer Kinder für die Zeit der mit einem Umzug nach Bozen verbundenen Wohnungssuche nicht beim Vater bleiben, aber auch nicht vom Schulunterricht freigestellt werden können, finanziert ihr das deutsche Jugendamt für die Zeit der Wohnungssuche eine Tagesmutter.

Mit den Vätern ihrer Kinder, mit denen Joumana Gebara ein gemeinsames Sorgerecht ausübt, ist der Umzug einvernehmlich abgesprochen. Das Jugendamt trägt die Kosten der Tagesbetreuung für die Kinder. Die Kosten für die Nachtbetreuung der Kinder übernimmt die Mutter selbst. Der Umzug ist organisiert. Die Kinder sind aus der Schule und ihren Vereinen abgemeldet. Alles ist für den Neubeginn in Bozen vorbereitet.

 

Niemand warnt die Mutter, dass sie in höchster Gefahr schwebt, ihre Kinder zu verlieren, wenn sie umzieht. Jedes Mal, wenn sie von Italien aus bei der Tagesmutter oder im Jugendamt anruft, sagt man ihr, es sei alles in Ordnung. Auch dann noch, als das Jugendamt längst zugegriffen hat.

Als Joumana Gebara eine Wohnung in Bozen mietet und Tage vor Ablauf der mit dem Jugendamt vereinbarten Zeit nach Deutschland reist, um ihre Kinder abzuholen, ist nur mehr ihre Tochter da. Die beiden jüngeren Söhne sind verschwunden.

Wie die verzweifelte Mutter in Erfahrung bringen kann, wurde der ältere der beiden Söhne vom Jugendamt in eine unbekannte Pflegefamilie verbracht. Der jüngere Sohn wurde dem Vater zugesprochen. Obwohl kein richterlicher Beschluss zur Herausnahme der beiden Kinder aus der mütterlichen Familie vorliegt,  erfährt Joumana Gebara nicht, warum ihr die Kinder weggenommen wurden und wo sich ihr älterer Sohn befindet.

 

Ein hochdramatischer, emotional geführter Kampf der Mutter um ihre beiden Kinder gegen das deutsche Jugendamt beginnt. Erst Wochen später, anlässlich der ersten Gerichtsverhandlung, in welcher das deutsche Familiengericht endlich prüft, ob die Herausnahme der beiden Kinder aus der mütterlichen Familie rechtmäßig gewesen ist und wer das vorläufige Elternrecht erhalten soll, trägt das Jugendamt erstmals den Grund des Kindesentzugs vor. Der verantwortliche Mitarbeiter ist der Meinung, die Berufstätigkeit der Mutter sei gegen das Kindeswohl, da sie ihre Kinder in dieser Zeit nicht selbst betreue, sondern in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter betreuen lasse und daher vernachlässigt habe. Außerdem habe sie ihre Kinder in Deutschland im Stich gelassen und nie die Absicht gehabt, sie nach Italien mitzunehmen.

Der verzweifelte Protest der Mutter wird bei Gericht nicht Ernst genommen. Die Zeugenaussage der Tochter wird nicht angehört. Die schriftlichen Dokumente über die Vereinbarungen mit dem Jugendamt werden nicht zur Entlastung der Mutter heran gezogen. Vor der Presse erklärt der Sprecher des Jugendamts, die Mutter habe keinerlei Absprachen mit dem Jugendamt getroffen. Später erklärt das deutsche Jugendamt gegenüber der Jugendbehörde in Bozen, es spiele keine Rolle, ob Joumana Gebara eine gute oder schlechte Mutter sei. Der Umzug der deutschen Kinder nach Italien sei gegen das Kindeswohl. 

Kurz vor Weihnachten 2004 bestraft das deutsche Familiengericht Joumana Gebara für ihre Erwerbstätigkeit durch den Verlust aller Elternrechte für ihre beiden damals sechs und sieben Jahre alten Söhne. Sie darf beide weder sehen, noch mit ihnen telefonieren, geschweige denn, sie zu sich nach Italien mitnehmen. Außerdem wird ihr der Aufenthalt ihres älteren Sohnes weiterhin verschwiegen.

 

Mutter und Kinder durchleiden die Hölle. Doch endlich gelingt, was niemand für möglich gehalten hätte: Joumana Gebara lernt den Franzosen Olivier Karrer, Präsident des französischen Elternvereins CEED aus Paris und Vater eines durch die Mutter nach Deutschland entführten Kindes kennen, das er durch Familiengerichtsbeschluss nicht mehr sehen darf, weil die deutsche Mutter eine Rückholung des Kindes nach Frankreich fürchtet.

In ihm gewinnt Joumana Gebara einen sachkundigen Berater und couragierten Helfer, der Netzwerke für sie knüpft, sie zu Behörden und Anwälten begleitet, im Namen des Vereins Strafanzeige gegen Deutschland wegen Menschenraubs stellt sowie gemeinsam mit ihr die Rückholung ihrer Kinder plant und einübt.

Als der geheim gehaltene Aufenthaltsort des älteren Sohnes durch eine breite Suchaktion bekannt wird, führen sie gemeinsam die Rückholung des Jungen aus Deutschland nach Bozen durch. Mit einem anderen Helfer aus den USA holt Joumana Gebara Wochen später auch ihren jüngeren Sohn auf eigene Faust zu sich nach Hause.

 

Die im Buch veröffentlichten Erfahrungen der beiden Kinder in Deutschland sind Herz zerreißende Dokumente seelischer Grausamkeit, die unter dem Deckmantel des „Kindeswohls“ verübt wurden. Als die bislang letzte Gerichtsverhandlung zur Herausgabe des jüngeren Kindes an den deutschen Vater vor dem italienischen Jugendgericht stattfand, gab das Gericht der flehentlichen Bitte des kleinen Jungen statt, ihm seine Familie nicht wieder wegzunehmen und ihn bei seiner Mama, seiner Schwester, seinem Bruder und seinen neuen Freunden in Italien zu Hause zu lassen.

 

Der „Fall Gebara“ ist leider kein Einzelfall in Deutschland.

 

Deutsche und ausländische Selbsthilfeorganisationen von Eltern und Großeltern, denen das deutsche Jugendamt und Familiengericht ihre Kinder und Enkelkinder entriss, klagen massiv gegen die Praxis der Behörden, die Kinder ihrer eigenen Familie entreißen, jeden Umgang zwischen Kindern und einem Elternteil sowie den zugehörigen Großeltern verbieten, den Boykott gerichtlich angeordneter Besuchskontakte durch einen Elternteil dulden oder ein Leben von Kindern mit doppelter Staatsbürgerschaft außerhalb Deutschlands verhindern. In den vergangenen zehn Jahren verloren in Deutschland etwa zwei Millionen Scheidungskinder durch amtlichen Kindesentzug einen Elternteil. Hinzu kommt die Dunkelziffer der Kinder aus gescheiterten nicht ehelichen Lebensgemeinschaften. Und jedes Jahr werden es Tausende mehr.

Die Regierungen der USA, Großbritanniens und auch Frankreichs protestierten bereits heftig gegen diese Familienrechtsprechung. Doch noch immer gilt das Wort Jacques Chiracs, der das deutsche Familienrecht als „Gesetz des Dschungels“ definierte. Selbst von Deutschen wurde das Jugendamt bereits vor rund zehn Jahren anlässlich einer Tagung als „Kinderklaubehörde“ bezeichnet.

 

Da Joumana Gebara mit ihren Kindern in Italien bzw. Südtirol volle Unterstützung der Jugendbehörden und Jugendgerichtsbarkeit erhielt, um mit ihren Kindern zusammenleben zu können, haben wir uns zur ersten Präsentation unseres Buches in Bozen entschieden.