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BIGE Ratgeber

Immer wieder erreichen uns telefonische oder schriftliche Worte des Dankes, weil der Kontakt zu den Enkelkindern durch eine besonnene Vorgehensweise wieder aufgebaut werden konnte.

Dank unseren Erfahrungen konnten wir in manchen Fällen Hilfestellung leisten - natürlich kostenlos. Wir konnten Großeltern davon überzeugen, sich das für ihre Situation notwendige Wissen anzueignen. Das stärkt das Selbstbewusstsein, das hilft die Wut in Mut umzuwandeln, das motiviert und führt nicht zur Resignation.

Es kristallisieren sich zunächst einige wesentliche Vorgehensweisen heraus:

  • Seit wann wird der Umgang verweigert? Erstellen Sie ein Gedächtnisprotokoll mit chronologischem Ablauf und schreiben Sie von nun an ein Tagebuch (nur mit Tatsachen!).
  • Auch wenn eine friedvolle Lösung aussichtslos ist, signalisieren Sie dem betreuenden Elternteil Ihre Bereitschaft zur Kooperation. Der Brief soll freundlich sein. Kurz gefasst und mit der Bitte um ein Treffen. Bitten Sie um eine Rückantwort innerhalb von 14 Tagen.
  • Wenn keine Antwort erfolgt, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt (oder auch Caritas, Diakonie etc.) mit der Bitte um Vermittlung. Erstellen Sie ein Protokoll über das Gespräch und senden dies an ihren Gesprächspartner/-in.
    Zur Rolle der Jugendämter ist nach unserem Kenntnisstand folgendes zu sagen: Jugendamt...
 

Sollte dies alles zu keinem Ergebnis führen und auch andere Vermittlungsversuche durch Freunde, Verwandte, Pfarrer etc. gescheitert sein, dann bleibt nur der Weg zum Gericht.

  • Antrag bei Gericht stellen, entweder selbst oder durch einen Anwalt. Wir schlagen sinngemäß foldende Formulierung vor:
    "...Da wir/ich die Enkel nicht mehr sehen dürfen, bitten wir/ich um einen Termin und um ein lösungsorientiertes Verfahren..."
    Hierzu meinen wir: Grosseltern...
 
  • Durch gutes Hintergrundwissen können Sie besser und damit selbstbewusst Ihre Interessen und die Ihrer Enkelkinder vertreten. Sie sind mit Ihrem Problem keinesfall alleine und durchaus kein Einzelfall.
 
  • Inzwischen gibt es zahlreiche Rechtsanwälte mit der Bereitschaft, in Kindschaftsrechtsverfahren die auch von uns seit Jahren angestrebten Modalitäten des "Cochemer Modells" umzusetzen mit dem Ziel, unbedingt einvernehmliche Lösungen herbeizuführen.
    Wünschenswert wäre oder ist hierbei auch dieser
    Verhaltenskodex.
  • Mit Inkrafttreten des FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) zum 01.09.2009 ist u. a. auch zu beachten, dass bereits rechtzeitig der §89/FamFG (Ordungsmittel) rechtsverbindlich eingebunden wird.

Wir schlagen vor, folgende Lektüre durchzuarbeiten:  
  • "Scheidungskinder sind die Schwächsten. Ihnen wollen wir helfen"
    Landesregierung fördert Aufbau regionaler Arbeitskreise nach Cochemer Modell - Bundesweit einmalige Fortbildungsreihe
 
zum Lesen und Herunterladen der Pressemitteilung nebenstehendes Logo anklicken (PDF-Datei)
 
  • Mit Einverständnis von Herrn Prof. Jopt/Universität Bielefeld (Abteilung für Psychologie) können wir von ihm auch eine relativ neue und bemerkenswerte Analyse zu nachfolgendem Thema vorlegen:

    Uwe Jopt, Julia Zütphen
    "Elterliche PASsivität nach Trennung - Zur Bedeutung des betreuenden Elternteils für die PAS-Genese"


    Arbeit lesen/herunterladen (PDF-Datei)

NEU  

Parental Alienation und Parental Alienation Syndrome/Disorder

Eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung – mit Fallbeispielen

Induzierte Eltern-Kind-Entfremdung ist seit mehr als 60 Jahren in der psychiatrischen Fachliteratur beschrieben, aber erst in den 1980er und 90er Jahren wurde ihr von sechs Forschern bzw. Forschergruppen unabhängig voneinander ein Name gegeben: Wallerstein & Kelly, Johnston & Roseby sprechen von "Pathologischer Ausrichtung" ("pathological alignment") und von "Umgangsverweigerung" ("visitation refusal"); Clawar & Rivlin von "programmed and brainwashed children"; Kelly & Johnston von "Das entfremdete Kind" ("The alienated child"); Warshak von "pathologischer Entfremdung" ("pathological alienation"); Gardner, Kopetski und Kopetski, Rand & Rand von "Parental Alienation Syndrome" und Bernet von "Parental Alienation Disorder" bzw. "Parental Alienation".
Obwohl "Parental Alienation" bereits in der Gesetzgebung verschiedener Länder (z. B. Brasilien) verankert ist und obwohl es in die Rechtsprechung zahlreicher Länder und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ausdrücklich Eingang gefunden hat, wird das Phänomen hierzulande noch immer beharrlich bagatellisiert bzw. verleugnet.
Der Autor – Psychiater und Psychotherapeut – hat aus einer Vielzahl von dokumentierten Fällen in seiner Praxis einigen Opfern von "Parental Alienation" eine Stimme gegeben. In Form von Briefen, Fallbeschreibungen, Interviews und Follow-up-Interviews schildern diese ihre Lebensschicksale und die gravierenden Probleme, die bis ins fortgeschrittene Erwachsenenalter für sie daraus resultierten.
Das Buch ist ein Plädoyer dafür, die induzierte Eltern-Kind-Entfremdung als psychische Kindesmisshandlung anzuerkennen, rechtzeitig vorzubeugen und zu intervenieren: Dass das Bagatellisieren und Verleugnen endlich ein Ende hat.
Als Widmung hat Dr. von Bach-Galhau folgendes im Buch stehen:

Allen Scheidungskindern und ihren Eltern und Großeltern, die Opfer von Parental Alieniation geworden sind.

Mögen sie nach Jahren des induzierten Hasses, der Verbitterung und Ablehnung den Weg wieder zueinander finden und sich versöhnen.

  • "Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdeter Eltern:
     Psychologischische Diagnostik und Orientierungskriterien für Interventionen"

Dr. Walter Andritzki, Psychologischer Therapeut, Psychologischer Sachverständiger in Familiensachen
Aus: Psychotherapie 7. Jahrgang 2002, Band 7, Heft 2, Seite 166-182, CIP-Medien München.
Wir bedanken uns bei Dr. Sulz von
CIP-Medien , daß wir die oben genante Studie veröffentlichen können.

Studie lesen/herunterladen (PDF-Datei)

 
  • "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung"
    Professorin Dr. Traudl Füchsle-Voigt, Koblenz

Aus sozialpsychologischer Perspektive werden zunächst - basierend auf dem klassischen dissonanztheoretischen Ansatz zur Einstellungsänderung - Überlegungen angestellt, inwieweit eine verordnete Kooperation einen Einstellungswandel und damit eine Deeskalation im Familienkonflikt bewirken kann. Diese Überlegungen erfolgen für alle Konfliktbeteiligten: Einerseits auf der Ebene der Betroffenen, aber auch auf der Ebene der Professionen. Im Sinne des Lernens am Modell wird darüber hinaus diskutiert, inwieweit hierbei die professionell am Familienkonflikt Beteiligten eine Vorbildfunktion für die Betroffenen ausüben. Schließlich wird ein gelungenes Praxismodell - das so genannte „Cochemer Modell“ - vorgestellt, das seit Jahren mittels der verordneten Kooperation erfolgreich arbeitet.

Studie lesen/herunterladen (PDF-Datei)

 
  • Amtsgericht - Familiengericht - Holzminden

Schon Anfang 2000 hatten wir ein u. E. interessantes Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden (Niedersachsen) hier veröffentlicht.

Jetzt finden wir wiederum auf der Webseite dieses Amtsgerichts interessante Aussagen im Sinne des Cochemer Modells.

 
  • Cochemer Modell

    Im Arbeitskreis-Trennung-Scheidung im Landkreis Cochem-Zell wird eine neue Form der Zusammenarbeit der verschiedenen Professionen am familienrechtlichen Gerichtsverfahren praktiziert. Das bedeutet, dass die Rechtsanwaltschaft, die Lebensberatungsstelle, das Familiengericht, Gutachter, das Jugendamt und andere eine Kooperation praktizieren, mit dem Ziel, den Eltern wieder die eigenständige Elternverantwortung für ihre Kinder zu ermöglichen.
 
  • ...und nicht zuletzt ein nach unserer Meinung gut verständlicher Wegweiser des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

"Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung"

  Wie Eltern den Umgang am Wohl des Kindes orientieren können

"Durch die Kindschaftsrechtsreform von 1998 wurde das Umgangsrecht erheblich verändert. An Eltern werden - in der schwierigen Situation von Trennung und Scheidung - besondere Anforderungen gestellt. Unabhängig von den individuellen Enttäuschungen und Befindlichkeiten müssen sie den Umgang zwischen Kind und umgangsberechtigtem Elternteil regeln.

Der Ratgeber "Wegweiser für den Umgang" soll Eltern für diese schwierige Zeit eine Orientierung bieten. Er richtet sich an beide Elternteile und gibt darüber hinaus ein Basiswissen, das weit über das Thema Umgangsrecht hinausgeht: über Grundbedürfnisse des Kindes, über Kinderrechte und Elternrechte oder über Bindungsbereitschaft des Kindes. Das Wissen kann Eltern dabei helfen, sich Schritt für Schritt zu erarbeiten, was für ihre Kinder und sie zum jeweiligen Zeitpunkt das Richtige ist."

Wir meinen: Eine wichtige und sehr umfassende Publikation (76 Seiten), in der u. a. auch der Umgang mit den Großeltern behandelt wird. Sie wurde mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erstellt. Leider ist die Broschüre dort vergriffen.

Sie kann aber als PDF-Datei direkt von der Webseite des Ministeriums oder auch von dieser Seite aus gelesen und/oder herunterladen werden. Hierzu das nebenstehende Logo anklicken.