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Wie die Mutter muss sich der Vater die elterliche Sorge nicht verdienen oder von dem anderen Elternteil zugebilligt bekommen, sondern sie liegt originär im Elternrecht |
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Eine interessante Aussage, der auch eine interessante und wegweisende (noch nicht rechtskräftige) Gerichtsentscheidung zugrunde liegt. Der Kindsmutter wurde darin die Alleinsorge entzogen und auf die Eltern gemeinsam übertragen. Von RA Tobias Blümig* wurde uns hierzu folgender zugehöriger Sachverhalt geschildert: |
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"Während die einstweilige Anordnung des BVerfG vom 21.07.2010 nun bald 2 Jahre alt wird, konnte sich der Gesetzgeber noch zu keiner gültigen Gesetzesfassung durchringen. Bis dahin ist weiterhin wegen teilweiser Verfassungswidrigkeit der § 1626 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Antrag eines Elternteils die Elternteils die elterliche Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht. Nachdem zahlreiche Alleinerziehende im Hinblick auf diese Entscheidung zum Teil in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und Verfahrenspflegern sich (außergerichtlich) zu Gunsten des gemeinsamen Sorgerechtes entscheiden konnten, war die gerichtliche Entscheidung weiterhin unsicher und der Antrag des Kindsvaters wurde zumeist wegen mangelnder Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit (der Kindsmutter) abgelehnt (AG Freiburg in FamRZ 2011, 1658ff; OLG Rostock FamRZ 2011, 1660 ff. KG FamRZ 2011, 1661 ff. 1663 ff.). Im Juli 2011 entzog das AG Karlsruhe der Mutter die alleinige Sorge und übertrug einen Großteil der Sorge auf die nicht verheiraten Eltern (4 F 415/10 rk. = FF 2011,466 ff.). Nunmehr entschied auch das Familiengericht Pankow/Weißensee umfassend zu Gunsten des Kindsvaters. In dem zugrundeliegenden Sachverhalt lebten die Eltern einige Jahre in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen, die Trennung lag erst ein paar Jahre zurück. Der Kindsvater hat seit der Geburt eine gute Beziehung zum Kind mit häufigen und längeren Umgangskontakten. In Abweichung von der Entscheidung des AG Karlsruhe stand dem Kindsvater dazumal jedoch das gemeinsame Sorgerecht aufgrund anzuwendenden ausländischen Rechts zu, welches er mit dem Umzug der Familie nach Deutschland allerdings verlor. Nach der Trennung möchte die Kindsmutter die Alleinsorge behalten, da die Kommunikation mit dem Kindsvater gestört sei und im Übrigen diverser Unterschiede in der Kultur und Mentalität der Beteiligten bestehen, die in Bezug auf die Erziehung des gemeinsamen Kindes unüberbrückbare Hürden darstellen. Der Kindsvater beantragt die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Auslassung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, dem das Gericht vollumfänglich nachkommt. Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass der Prüfungsmaßstab des BVErfG einerseits sicherstellen soll, dass Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden, andererseits aber auch die Zugangsvoraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu hoch angesetzt werden. Denn es sei ausreichend, wenn die gemeinsame elterliche Sorge im Einklang mit dem Kindeswohl steht. Die Feststellung einer gegenüber der Alleinsorge der Mutter besseren Kindeswohldienlichkeit ist nicht erforderlich. Wie die Mutter muss sich der Vater die elterliche Sorge nicht verdienen oder von dem anderen Elternteil zugebilligt bekommen, sondern sie liegt originär im Elternrecht und eine gemeinsame Sorge ist lediglich dann nicht zu begründen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge voraussichtlich mit Nachteilen für das Kind verbunden wäre, welche die Vorteile einer gemeinsamen elterlichen Sorge überwiegen. (…) Das Gericht führt weiter aus: Positiv für das Kind wirkt sich aus, dass durch die gemeinsame elterliche Sorge statt der Alleinsorge der Mutter vielfach bei den Vätern die Bereitschaft Verantwortung für das Kind zu übernehmen gestärkt und das Gefühl einer ungerechten Benachteiligung vermieden wird." |
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*Tobias Blüming, Rechtsanwalt & Mediator, im Hause Gülpen & Garay, Rechtsanwälte - Abogados Kurfürstendamm 62, D 10707 Berlin, Tel. +4930 31809784, Fax +4930 31809785, www.guelpen-garay.com |
Stiefeltern-Adoption | ||||
Jetzt Anfang Juni 2011 erhielten wir vom Amtsgericht Holzminden - Familiengericht, Herrn Richter Peter Ziem - folgende zu obigem durchaus aktuellem Thema folgende wichtige Nachricht: |
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Sehr geehrte Damen und Herren, |
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Amtsgericht - Familiengericht - Holzminden Schon Anfang 2000 hatten wir ein u. E. interessantes Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden (Niedersachsen) hier veröffentlicht. Jetzt finden wir wiederum auf der Webseite dieses Amtsgerichts interessante Aussagen im Sinne des Cochemer Modells. |
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Mehr Schutz für gefährdete Kinder Vernachlässigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die familiengerichtliche Praxis zu überprüfen, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im März 2006 die Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ eingesetzt. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der Experten aus den Familiengerichten sowie der Kinder- und Jugendhilfe angehörten, wird in Kürze vorliegen. „Familiengerichte, Jugendämter, Schule und Polizei müssen in Zukunft noch besser zusammenarbeiten und im Einzelfall früher tätig werden. Ausgangspunkt aller Überlegungen muss die Erkenntnis sein, dass frühzeitige Prävention das beste Mittel ist, um Kinder zu schützen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. |
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Es bewegt sich was! |
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Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz | Berlin, 15. Februar 2006 |
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Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit |
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„Das familiengerichtliche Verfahren ist wie keine andere gerichtliche Auseinandersetzung von Gefühlen geprägt. Diese emotionalen Konflikte lassen sich nicht durch ein Gericht aus der Welt schaffen – sie haben aber einen maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf eines Verfahrens und die Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung. Mit unserer Reform wollen wir daher weitere Mittel zur Verfügung stellen, um familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Dazu sollen vor allem Konflikt vermeidende und Konflikt lösende Elemente im Verfahren gestärkt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. |
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Ein Durchbruch? Wir meinen: Sicherlich ein sehr großer und erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. Für uns ganz besonders interessant und erfreulich ist der Abschnitt "2. Kindschaftssachen" der oben genannten Pressemitteilung. Das "Cochemer Modell" (= Cochemer Praxis) jetzt an höchster Stelle akzeptiert? |
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Kindesentzug bei den Großeltern Erika und Hans-Werner Bierganns Vorgeschichte: Das Enkelkind wurde Erika und Hans-Werner Bierganns im Januar 2000 durch Mitnahme in die Ukraine de facto entzogen. Seitdem setzten und setzen sich beide Großeltern dafür ein, Hier hat sich mal wieder gezeigt: |
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Der obige Sachverhalt war auch Inhalt eines Interviews in "Guten Abend RTL" mit Erika und Hans-Werner Bierganns am 20.02. 2006 in RTL Regional (West). Zum Abspielen nebenstehendes RTL West-Logo anklicken |
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"Prinzipiell entspricht ein Besuch der Grosseltern auch dem Kindeswohl." | ||
Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel/München weist uns auf ein interessantes und gerade auch für Großeltern wichtiges Urteil des Oberlandersgerichts Köln vom 04.06.2004 hin. In dem Urteil heißt es u. a. weiter: |
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"...Für die Erziehung des Kindes ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt wird. Vielmehr fördert es die geistig-seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, so insbesondere auch mit den Großeltern..." |
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Dieses Urteil haben wir mit freundlicher Genehmigung des OLG Köln auch für Sie als PDF-Datei aufbereitet. Quelle: Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW (www.nrwe.de) |
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Ostersonntag 2005 Das Ende unserer Fortsetzungsgeschichte Aber kein gutes Ende: Der genannte Großvater ist am Ostersonntag verstorben. Seine Enkelkinder hat er bis zuletzt nicht gesehen - außer auf den unten aufgeführten "gerichtlichen" Fotos, 1x jährlich. Eine traurige Geschichte, die nachdenklich stimmt. Auch wenn wir nicht alle Hintergründe kennen. Vielleicht eines Tages auch traurig für die Enkelkinder, wenn sie beginnen nachzudenken und dann die Zeit nicht mehr zurückdrehen können. |
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Weihnachten 2004 Ein etwas verzeifelter Aufruf Auf Umwegen haben wir von diesem Schreiben - einem Aufruf gleich - Kenntnis bekommen. Es ist der gleiche Großvater wie unten dargestellt. Wir versuchen noch herauszufinden, ob er auch in 2004 die beiden "gerichtlichen" Farbfotos bekommen hat. Unser Versuch war erfolgreich: Tatsächlich hat der Großvater Ende November ohne Aufforderung, aber auch ohne weiteres Anschreiben per Brief 2 Fotos in einem Umschlag bekommen. |
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Weihnachten
2003
Wir haben einmal nachgefasst
Der
u. a. Beschluss des Amtsgerichtes Essen-Borbeck zum vom Großvater
beantragten 21.01.2002 Amtsgericht Essen-Borbeck 4 Seiten | Download alle 4 Seiten als ZIP-Datei Inzwischen weihnachtet es bekanntlich sehr. Da wird sich ein betroffener Großvater (80) sehr freuen, denn er bekommt laut richterlichem Beschluss als Umgang mit seinen Enkeln alle Jahre zu Weihnachten von ihnen 1 aktuelles Farbfoto... Zum Lesen auf die jeweiligen Seiten klicken |
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zum
Lesen der Anträge und Urteile obige Seite anklicken, |
Ein unseres Erachtens ein typischer Fall, in dem "getrennte" Großeltern über Amtsgericht und OLG um ein angemessenes Umgangsrecht mit ihrem 3-jährigen Enkelkind kämpfen. Die sorgeberechtigte Schwiegertochter lehnt dies ab. Leider erfolglos. Argumente des OLG unter anderem: "Eine weitere Belastung (?) des Kindes ... durch Einstellen auf weitere Betreuungspersonen - also auf die Großeltern - liegt nicht im Kindesinteresse. Es bringt zusätzliche Unruhe." Trifft das wohl auch auf die Großeltern der Gegenseite zu? Und wie verkraften denn ohne Schaden Hunderttausende "normale" Enkel den Umgang mit ihren Großeltern? |
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30.07.2003
Amtsgericht Wiesbaden
4 Seiten
(Download alle
4 Seiten als ZIP-Datei) Wie soll man "Kindeswohl" praktizieren und sich eine Beziehung zur Großeltern-Familie aufbauen und ausbauen, wenn per Gerichtsurteil der Kontakt auf 1 (eine) Stunde wöchentlich festgesetzt wird? Die betroffenen Großeltern waren trotzdem zufrieden, oder wegen der einjährigen Verfahrensdauer nur mürbe? Und: Der Beschluß des Gerichtes wird zudem seit 30.07.2003 von der Mutter des Kindes nicht respektiert und umgesetzt, das Drama geht also für die Großeltern weiter. |
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Zum
Lesen im JPG-Format auf die jeweilige Seite klicken |
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25.11.2003
Noch einen Beitrag
zum Thema "Cochemer Praxis" entdeckt |
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Es handelt sich um die Dokumentation der Fachtagung Umsetzung des Kindschaftsrechts Vernetzung der Professionen, die das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz am 3. Februar 2003 durchgeführt hat. | |||||||
Trennung
oder Scheidung der Eltern wird von Kindern häufig als sehr belastend
empfunden. In den vielerorts in Rheinland-Pfalz schon entstandenen "Arbeitskreisen
Trennung und Scheidung" arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Jugendämtern, sozialen Beratungsstellen, Familienrichterinnen
und richter sowie Fachanwältinnen und anwälte zusammen,
um konstruktive Lösungswege zu befördern. Die Tagung bot ein
Forum zur Weiterentwicklung der professionenübergreifenden Zusammenarbeit. Erstellt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz |
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Sie
können sich natürlich die o. a. Dokumentation auch komplett
direkt von der sehr lesenswerten Web-Seite (http://www.masfg.rlp.de/) des
genannten Ministeriums herunterladen. Die vorgenannte Web-Seite aufrufen
und dann weiter |
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Oder direkt wie von uns hier vorbereitet und angeboten: | |||||||
Dokumentation der Fachtagung komplett (Herunterladen als PDF-Datei, 60 Seiten) | |||||||
Einen hervorragenden Einblick über die Initiatoren und Mitwirkenden der Cochemer Aktion finden Sie auf dieser Web-Seite (untenstehende Zeile anklicken) | |||||||
Arbeitskreis "Trennung - Scheidung" im Landkreis Cochem-Zell | |||||||
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02.10.2003 Beim Stöbern gefunden: | |||||
Auch ein im Kindschafts- und Familienrecht sehr renomierter
Anwalt in München vertritt zum Thema "Grosselternumgang" unsere Auffassung und Forderung. Wir zitieren mit freundlicher Genehmigung Herrn RA Dr. Peter Koeppel: |
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"Das
Thema Grosselternumgang beschäftigt mich schon lange. - Wie ich vor längerer Zeit
auch in einem Interview der Badischen Zeitung sagte, halte ich die Rechtsprechung
zu dem neuen § 1685 Absatz I BGB für nicht mit der Judikatur
des Europäischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte (EGMR) vereinbar.
Nicht Grosseltern sollten, wie von deutschen Familiengerichten verlangt,
die Kindeswohl-Dienlichkeit beweisen müssen, sondern vielmehr der
den Umgang verweigernde Elternteil hätte zu begründen, dass
der beantragte Umgang im Einzelfall gegen das Kindeswohl verstößt." |
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Dem ist unsererseits nichts hinzuzufügen. | |||||
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28.01.2003 Amtsgericht Bergheim 7 Seiten | Download alle 7 Seiten als ZIP-Datei | |||||||||
Bei diesem uns jetzt zugestellten Urteil könnte man pathetisch in leichter Abwandlung fast an die ersten Worte auf dem Mond denken: "Ein kleiner Schritt für die Gesamtheit der Betroffenen, aber vielleicht ein großer Schritt für die Familienjustiz..." Wir möchten Ihnen dieses für uns "ungewöhnliche" Urteil zur Kenntnis bringen. |
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Zum Lesen im JPG-Format auf die jeweilige Seite klicken | |||||||||
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Jetzt
erst für Sie entdeckt Ein
bemerkenswerter Beitrag
Aus der Fachtagung "Die Reform des Kindschaftsrechts
- eine Reform für Kinder?"
des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V., Berlin (12. + 13. Mai 2000)
Wir danken Herrn Jürgen Rudolph,
Richter am Familiengericht Cochem/Rheinland-Pfalz, für die Genehmigung
zur Veröffentlichung
Wir
meinen: Nach unseren Erfahrungen ein unbedingt nachahmenswertes Modell,
vielleicht bald das "Cochemer Modell"?
Zum Lesen im HTML-Format auf die Seite klicken
Wir meinen: Für Betroffene - und auch Familienrichter - sehr interessant und unbedingt lesenswert!
Zum Lesen im PDF-Format auf die Seite klicken
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