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Wie die Mutter muss sich der Vater die elterliche Sorge nicht verdienen oder von dem anderen Elternteil zugebilligt bekommen, sondern sie liegt originär im Elternrecht

 
Eine interessante Aussage, der auch eine interessante und wegweisende (noch nicht rechtskräftige) Gerichtsentscheidung zugrunde liegt. Der Kindsmutter wurde darin die Alleinsorge entzogen und auf die Eltern gemeinsam übertragen. Von RA Tobias Blümig* wurde uns hierzu folgender zugehöriger Sachverhalt geschildert:
 

"Während die einstweilige Anordnung des BVerfG vom 21.07.2010 nun bald 2 Jahre alt wird, konnte sich der Gesetzgeber noch zu keiner gültigen Gesetzesfassung durchringen. Bis dahin ist weiterhin wegen teilweiser Verfassungswidrigkeit der § 1626 BGB mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Antrag eines Elternteils die Elternteils die elterliche Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

Nachdem zahlreiche Alleinerziehende im Hinblick auf diese Entscheidung zum Teil in Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und Verfahrenspflegern sich (außergerichtlich) zu Gunsten des gemeinsamen Sorgerechtes entscheiden konnten, war die gerichtliche Entscheidung weiterhin unsicher und der Antrag des Kindsvaters wurde zumeist wegen mangelnder Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit (der Kindsmutter) abgelehnt (AG Freiburg in FamRZ 2011, 1658ff; OLG Rostock FamRZ 2011, 1660 ff. KG FamRZ 2011, 1661 ff. 1663 ff.).

Im Juli 2011 entzog das AG Karlsruhe der Mutter die alleinige Sorge und übertrug einen Großteil der Sorge auf die nicht verheiraten Eltern (4 F 415/10 rk. = FF 2011,466 ff.). Nunmehr entschied auch das Familiengericht Pankow/Weißensee umfassend zu Gunsten des Kindsvaters.

In dem zugrundeliegenden Sachverhalt lebten die Eltern einige Jahre in nicht-ehelicher Lebensgemeinschaft zusammen, die Trennung lag erst ein paar Jahre zurück. Der Kindsvater hat seit der Geburt eine gute Beziehung zum Kind mit häufigen und längeren Umgangskontakten.

In Abweichung von der Entscheidung des AG Karlsruhe stand dem Kindsvater dazumal jedoch das gemeinsame Sorgerecht aufgrund anzuwendenden ausländischen Rechts zu, welches er mit dem Umzug der Familie nach Deutschland allerdings verlor. Nach der Trennung möchte die Kindsmutter die Alleinsorge behalten, da die Kommunikation mit dem Kindsvater gestört sei und im Übrigen diverser Unterschiede in der Kultur und Mentalität der Beteiligten bestehen, die in Bezug auf die Erziehung des gemeinsamen Kindes unüberbrückbare Hürden darstellen. Der Kindsvater beantragt die Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter Auslassung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, dem das Gericht vollumfänglich nachkommt.

Das Gericht führte in seiner Entscheidung aus, dass der Prüfungsmaßstab des BVErfG einerseits sicherstellen soll, dass Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden, andererseits aber auch die Zugangsvoraussetzungen für die gemeinsame elterliche Sorge nicht zu hoch angesetzt werden. Denn es sei ausreichend, wenn die gemeinsame elterliche Sorge im Einklang mit dem Kindeswohl steht. Die Feststellung einer gegenüber der Alleinsorge der Mutter besseren Kindeswohldienlichkeit ist nicht erforderlich. Wie die Mutter muss sich der Vater die elterliche Sorge nicht verdienen oder von dem anderen Elternteil zugebilligt bekommen, sondern sie liegt originär im Elternrecht und eine gemeinsame Sorge ist lediglich dann nicht zu begründen, wenn eine gemeinsame elterliche Sorge voraussichtlich mit Nachteilen für das Kind verbunden wäre, welche die Vorteile einer gemeinsamen elterlichen Sorge überwiegen. (…)

Das Gericht führt weiter aus: Positiv für das Kind wirkt sich aus, dass durch die gemeinsame elterliche Sorge statt der Alleinsorge der Mutter vielfach bei den Vätern die Bereitschaft Verantwortung für das Kind zu übernehmen gestärkt und das Gefühl einer ungerechten Benachteiligung vermieden wird."

  *Tobias Blüming, Rechtsanwalt & Mediator, im Hause
Gülpen & Garay, Rechtsanwälte - Abogados
Kurfürstendamm 62, D 10707 Berlin, Tel. +4930 31809784, Fax +4930 31809785, www.guelpen-garay.com

    Stiefeltern-Adoption    
 
Jetzt Anfang Juni 2011 erhielten wir vom Amtsgericht Holzminden - Familiengericht, Herrn Richter Peter Ziem - folgende zu obigem durchaus aktuellem Thema folgende wichtige Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Amtsgericht Holzminden verfasst von Zeit zu Zeit sog. Merkblätter für den Hausgebrauch und eigentlich nur zur Information der Anwaltschaft des Gerichtsbezirks.
Einige Merkblätter sind über den regionalen Bereich hinaus bekannt geworden. Auch die Grosseltern-Initiative hat gelegentlich auf Merkblätter des AG Holzminden aufmerksam gemacht.
Und einige Mitglieder Ihres Verbandes (vermutlich) habe ich selbst anlässlich einer Veranstaltung des Väteraufbruchs in Elmshorn vor ein paar Jahren kennengelernt (sie kamen soweit ich mich erinnere aus Braunschweig und München und eine Dame war aus der Gegend um Stade/Cuxhaven herum).
Das neueste Merkblatt befasst sich mit der Stiefkinderadoption, in deren Verlauf an den Grosseltern vorbei Enkelkinder "wegadoptiert" werden. Sobald der Plan einer solchen Adoption auftaucht, sind Grosseltern daher zu Recht sehr besorgt - indessen spielen sie im prozessualen Verlauf keine Rolle.
Das Merkblatt hat u.a. das Ziel, das zu ändern. Es könnte daher für Sie von Interesse sein und deshalb schicke ich es Ihnen der Einfachheit halber per Email zu.
Im Laufe der Zeit wird der Text sicher verändert werden, was damit zusammenhängt, dass der Anhang zu Rechtsprechung lfd. aktualisiert werden soll. Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen später neuere "Auflagen" zuschicken.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ziehm, Richter am Amtsgericht, Amtsgericht Holzminden

 

   

Amtsgericht - Familiengericht - Holzminden

Schon Anfang 2000 hatten wir ein u. E. interessantes Merkblatt des Amtsgerichts Holzminden (Niedersachsen) hier veröffentlicht.

Jetzt finden wir wiederum auf der Webseite dieses Amtsgerichts interessante Aussagen im Sinne des Cochemer Modells.


   
Mehr Schutz für gefährdete Kinder

Vernachlässigte und misshandelte Kinder brauchen die Hilfe des Staates. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die familiengerichtliche Praxis zu überprüfen, hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries im März 2006 die Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ eingesetzt. Der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, der Experten aus den Familiengerichten sowie der Kinder- und Jugendhilfe angehörten, wird in Kürze vorliegen. „Familiengerichte, Jugendämter, Schule und Polizei müssen in Zukunft noch besser zusammenarbeiten und im Einzelfall früher tätig werden. Ausgangspunkt aller Überlegungen muss die Erkenntnis sein, dass frühzeitige Prävention das beste Mittel ist, um Kinder zu schützen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
 
 

Es bewegt sich was!
Eine weitere sehr wichtige und ganz aktuelle Mitteilung für die Presse aus dem Bundesministerium für Justiz vom 13. November 2006.

   

    Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

Berlin, 15. Februar 2006

 

Reform des Verfahrens in Familiensachen und den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

 
„Das familiengerichtliche Verfahren ist wie keine andere gerichtliche Auseinandersetzung von Gefühlen geprägt. Diese emotionalen Konflikte lassen sich nicht durch ein Gericht aus der Welt schaffen – sie haben aber einen maßgeblichen Einfluss auf den Verlauf eines Verfahrens und die Möglichkeiten zu einer gütlichen Einigung. Mit unserer Reform wollen wir daher weitere Mittel zur Verfügung stellen, um familiäre Auseinandersetzungen vor Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen. Dazu sollen vor allem Konflikt vermeidende und Konflikt lösende Elemente im Verfahren gestärkt werden“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
  Ein Durchbruch?
Wir meinen: Sicherlich ein sehr großer und erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. Für uns ganz besonders interessant und erfreulich ist der Abschnitt "2. Kindschaftssachen" der oben genannten
Pressemitteilung. Das "Cochemer Modell" (= Cochemer Praxis) jetzt an höchster Stelle akzeptiert?

Kindesentzug bei den Großeltern Erika und Hans-Werner Bierganns

Vorgeschichte: Das Enkelkind wurde Erika und Hans-Werner Bierganns im Januar 2000 durch Mitnahme in die Ukraine de facto entzogen.

Seitdem setzten und setzen sich beide Großeltern dafür ein,
-  dass ihnen ein Umgang mit ihrem Enkel gewährt wird und
-  dass alle Kinder das Recht erhalten auf Umgang mit beiden Eltern und    Großeltern. Der nebenstehende Beschluss ist daher ein Erfolg der    Bemühungen und ein Anreiz für andere Großeltern, nicht zu resignieren.

Hier hat sich mal wieder gezeigt:
Nicht aufgeben, auch wenn es noch so hoffnungslos erscheint.

   

Der obige Sachverhalt war auch Inhalt eines Interviews in "Guten Abend RTL" mit Erika und Hans-Werner Bierganns am 20.02. 2006 in RTL Regional (West).

Zum Abspielen nebenstehendes RTL West-Logo anklicken
(Real Player oder Windows Mediaplayer erforderlich, Lautsprecher anstellen)

 
  "Prinzipiell entspricht ein Besuch der Grosseltern auch dem Kindeswohl."  

Herr Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel/München weist uns auf ein interessantes und gerade auch für Großeltern wichtiges Urteil des Oberlandersgerichts Köln vom 04.06.2004 hin.
Darüber hinaus erscheint uns dieses Urteil auch wichtig für die Diskussion um das sog. Kindeswohl.

In dem Urteil heißt es u. a. weiter:

"...Für die Erziehung des Kindes ist es von Bedeutung, dass das Kind nicht allein auf die Kleinfamilie bestehend aus Vater, Mutter und Geschwistern beschränkt wird. Vielmehr fördert es die geistig-seelische Entwicklung des Kindes insgesamt, wenn es Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie pflegt, so insbesondere auch mit den Großeltern..."

Dieses Urteil haben wir mit freundlicher Genehmigung des OLG Köln auch für Sie als PDF-Datei aufbereitet.

Quelle: Rechtsprechungsdatenbank des Landes NRW (www.nrwe.de)


Ostersonntag 2005  Das Ende unserer Fortsetzungsgeschichte

Aber kein gutes Ende: Der genannte Großvater ist am Ostersonntag verstorben. Seine Enkelkinder hat er bis zuletzt nicht gesehen - außer auf den unten aufgeführten "gerichtlichen" Fotos, 1x jährlich.

Eine traurige Geschichte, die nachdenklich stimmt. Auch wenn wir nicht alle Hintergründe kennen. Vielleicht eines Tages auch traurig für die Enkelkinder, wenn sie beginnen nachzudenken und dann die Zeit nicht mehr zurückdrehen können.


Weihnachten 2004  Ein etwas verzeifelter Aufruf

Auf Umwegen haben wir von diesem Schreiben - einem Aufruf gleich - Kenntnis bekommen. Es ist der gleiche Großvater wie unten dargestellt. Wir versuchen noch herauszufinden, ob er auch in 2004 die beiden "gerichtlichen" Farbfotos bekommen hat.

Unser Versuch war erfolgreich: Tatsächlich hat der Großvater Ende November ohne Aufforderung, aber auch ohne weiteres Anschreiben per Brief 2 Fotos in einem Umschlag bekommen.


Weihnachten 2003  Wir haben einmal nachgefasst

Der u. a. Beschluss des Amtsgerichtes Essen-Borbeck zum vom Großvater beantragten
Umgangsrecht ist tatsächlich wie im Urteil festgelegt realisiert worden:
Der inzwischen 81 Jahre alte Herr hat rechtzeitig vor Weihnachten und wie vorgesehen
für ihn kostenlos 2 Farbfotos seiner beiden Enkeltöchter erhalten. Seine Frau ist jedoch
vorher verstorben.



21.01.2002
Amtsgericht Essen-Borbeck   4 Seiten | Download alle 4 Seiten als ZIP-Datei

Inzwischen weihnachtet es bekanntlich sehr. Da wird sich ein betroffener Großvater (80) sehr freuen,
denn er bekommt laut richterlichem Beschluss als Umgang mit seinen Enkeln alle Jahre zu
Weihnachten von ihnen 1 aktuelles Farbfoto...

Zum Lesen auf die jeweiligen Seiten klicken

 
     

zum Lesen der Anträge und Urteile obige Seite anklicken,
gesamt 11 Seiten

 

Ein unseres Erachtens ein typischer Fall, in dem "getrennte" Großeltern über Amtsgericht und OLG um ein angemessenes Umgangsrecht mit ihrem 3-jährigen Enkelkind kämpfen. Die sorgeberechtigte Schwiegertochter lehnt dies ab.

Leider erfolglos. Argumente des OLG unter anderem: "Eine weitere Belastung (?) des Kindes ... durch Einstellen auf weitere Betreuungspersonen - also auf die Großeltern - liegt nicht im Kindesinteresse. Es bringt zusätzliche Unruhe."

Trifft das wohl auch auf die Großeltern der Gegenseite zu? Und wie verkraften denn ohne Schaden Hunderttausende "normale" Enkel den Umgang mit ihren Großeltern?

 
     

...noch ein Beitrag zum Thema Kindeswohl

   

"Kindeswohl und Kindesrechte" von Jörg Maywald

Dr. Jörg Maywald ist Soziologe, Geschäftsführer der Deutschen Liga für das Kind und Sprecher der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Der nebenstehende Artikel erschien in "frühe Kindheit" Ausgabe 4/2002

   
Wir meinen: Ein gelungener und gut verständlicher Beitrag zum umstrittenen Begriff "Kindeswohl". Lesenswert    
lesen als HTML-Datei     herunterladen
als PDF-Datei
 

August 2004 Ein Beitrag von uns zum Thema "Kindeswohl"
Vorgeschichte:
Bekanntlich gibt es eine Entscheidung des OLG Hamm von Juni 2000, die sinngemäß lautet:

1. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern und Großeltern über den Umgang des Kindes mit den Großeltern hat das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten Eltern grundsätzlich Vorrang.

2. Großeltern haben nur dann ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient. Der diesbezügliche Nachweis muss von den Großeltern erbracht werden.

Dieser Auffassung - vielleicht mißverständlich formuliert - hatten wir uns bisher angeschlossen: Wir lernten aus vielen, vielen Gesprächen und Briefen mit Betroffenen, dass offenbar eine derartige Handhabung dieser "Beweislast" de-facto gängige Praxis ist. Jedoch haben wir inzwischen von verschiedener und jeweils fundierter juristischer Seite erfahren, dass dem nicht so ist. Demnach liegt diese "Last der Beweisführung" bei den Gerichten.

 
Siehe hierzu auch eine Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz/Berlin, die uns vor kurzem zugestellt wurde. Es handelt sich um eine Antwort an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, der eine entsprechende Anfrage an das Justizministerium weitergeleitet hatte.
zum Lesen obiges Logo anklicken

30.07.2003 Amtsgericht Wiesbaden 4 Seiten (Download alle 4 Seiten als ZIP-Datei)

Wie soll man "Kindeswohl" praktizieren und sich eine Beziehung zur Großeltern-Familie aufbauen und ausbauen, wenn per Gerichtsurteil der Kontakt auf 1 (eine) Stunde wöchentlich festgesetzt wird? Die betroffenen Großeltern waren trotzdem zufrieden, oder wegen der einjährigen Verfahrensdauer nur mürbe?
Und: Der Beschluß des Gerichtes wird zudem seit 30.07.2003 von der Mutter des Kindes nicht respektiert und umgesetzt, das Drama geht also für die Großeltern weiter.
Zum Lesen im
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25.11.2003  Noch einen Beitrag zum Thema "Cochemer Praxis" entdeckt
                 (siehe auch weiter unten)

Es handelt sich um die Dokumentation der Fachtagung „Umsetzung des Kindschaftsrechts – Vernetzung der Professionen“, die das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit Rheinland-Pfalz in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Justiz am 3. Februar 2003 durchgeführt hat.
Trennung oder Scheidung der Eltern wird von Kindern häufig als sehr belastend empfunden. In den vielerorts in Rheinland-Pfalz schon entstandenen "Arbeitskreisen Trennung und Scheidung" arbeiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Jugendämtern, sozialen Beratungsstellen, Familienrichterinnen und –richter sowie Fachanwältinnen und –anwälte zusammen, um konstruktive Lösungswege zu befördern. Die Tagung bot ein Forum zur Weiterentwicklung der professionenübergreifenden Zusammenarbeit.

Erstellt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

Sie können sich natürlich die o. a. Dokumentation auch komplett direkt von der sehr lesenswerten Web-Seite (http://www.masfg.rlp.de/) des genannten Ministeriums herunterladen. Die vorgenannte Web-Seite aufrufen und dann weiter
--> Broschüren --> Familie --> Kindschaftsrechtreform.

Oder direkt wie von uns hier vorbereitet und angeboten:
Dokumentation der Fachtagung komplett  (Herunterladen als PDF-Datei, 60 Seiten)
    Einen hervorragenden Einblick über die Initiatoren und Mitwirkenden der Cochemer Aktion finden Sie auf dieser Web-Seite (untenstehende Zeile anklicken)
Arbeitskreis "Trennung - Scheidung" im Landkreis Cochem-Zell

02.10.2003   Beim Stöbern gefunden:
Auch ein im Kindschafts- und Familienrecht sehr renomierter Anwalt in München vertritt zum Thema
"Grosselternumgang" unsere Auffassung und Forderung. Wir zitieren mit freundlicher Genehmigung
Herrn RA Dr. Peter Koeppel:
"Das Thema Grosselternumgang beschäftigt mich schon lange. - Wie ich vor längerer Zeit auch in einem Interview der Badischen Zeitung sagte, halte ich die Rechtsprechung zu dem neuen § 1685 Absatz I BGB für nicht mit der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes fuer Menschenrechte (EGMR) vereinbar. Nicht Grosseltern sollten, wie von deutschen Familiengerichten verlangt, die Kindeswohl-Dienlichkeit beweisen müssen, sondern vielmehr der den Umgang verweigernde Elternteil hätte zu begründen, dass der beantragte Umgang im Einzelfall gegen das Kindeswohl verstößt."
Dem ist unsererseits nichts hinzuzufügen.

28.01.2003 Amtsgericht Bergheim   7 Seiten | Download alle 7 Seiten als ZIP-Datei

Bei diesem uns jetzt zugestellten Urteil könnte man pathetisch in leichter Abwandlung fast an die ersten Worte auf dem Mond denken: "Ein kleiner Schritt für die Gesamtheit der Betroffenen, aber vielleicht ein großer Schritt für die Familienjustiz..."

Wir möchten Ihnen dieses für uns "ungewöhnliche" Urteil zur Kenntnis bringen.

Zum Lesen im JPG-Format auf die jeweilige Seite klicken

Jetzt erst für Sie entdeckt  Ein bemerkenswerter Beitrag

Aus der Fachtagung "Die Reform des Kindschaftsrechts - eine Reform für Kinder?"
des Vereins für Kommunalwissenschaften e.V., Berlin (12. + 13. Mai 2000)


Wir danken Herrn Jürgen Rudolph, Richter am Familiengericht Cochem/Rheinland-Pfalz, für die Genehmigung
zur Veröffentlichung

Wir meinen: Nach unseren Erfahrungen ein unbedingt nachahmenswertes Modell,
vielleicht bald das "
Cochemer Modell"?

Zum Lesen im HTML-Format auf die Seite klicken



Merkblatt des Amtsgerichts - Familiengericht - Holzminden

Mit freundlicher Genehmigung von Richter Ziehm | 6 Seiten | Download alle 6 Seiten im PDF-Format

Wir meinen: Für Betroffene - und auch Familienrichter - sehr interessant und unbedingt lesenswert!

Zum Lesen im PDF-Format auf die Seite klicken

  

 


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